Das Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich insbesondere mit dem Bauvertragsrecht, dem Bauträgerrecht, dem Erschließungsrecht und Gewährleistungsrechten. Auch werden Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung (Beweissicherungsverfahren) umfasst. Im Wesentlichen spielen Pläne und Verträge zwischen Bauherr, Architekt und Unternehmern / Subunternehmern eine Rolle sowie das Vorgehen bei Baumängeln. Im öffentlichen Baurecht ist das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht und insbesondere die Gebiete der Baugenehmigung und der Abstandsflächen von entscheidender Bedeutung.