-
Expertise
Der Kanzleigründer und Inhaber der Kanzlei (keine Sozietät), Rechtsanwalt Strieder, ist zugleich auch Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Herr Rechtsanwalt Strieder ist als Fachanwalt für IT-Recht auch umfangreich im Unternehmsdatenschutz tätig. Herr Rechtsanwalt Strieder ist zudem DEKRA-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz (Zertifikat vom 6.3.2018, Zertif.-Nr: PC18901-170). Seine weiteres Rechtsgebiete ist das Arzthaftungsrecht.
Er berät und vertritt prozessual private Mandanten ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (u.a. Softwarehersteller und Internet-Plattformbetreiber), Betriebsräte und Ärzte in zahlreichen zivilrechtlichen Bereichen.
-
Videovorstellung
-
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Designrecht, Gewerblicher Rechtschutz, IT-Recht, Markenrecht, Medizinrecht / Arzthaftung, -
Mitgliedschaften
- Arge IT-Recht im DAV
-
Publikationen
- RA Christoph Strieder: “Unterlassungsanspruch bei falschen Tatsachenangaben in wissenschaftlichem Artikel”, IPRB (Der IP-Rechtsberater) 2018, S. 198 – 199
- RA Christoph Strieder: Leitsätze zu LG Köln, Urt. v. 21.2.2018 – 28 O 229/17 in Computer und Recht (CuR) 2018, 398
- RA Christoph Strieder: “Schadensersatz des Webdesigners bei fehlender Urheberbenennung kostenlos nutzbarer Bilddatei” (Pixelio.de), IPRB (Der IP-Rechtsberater) 2017, S. 105-107
- RA Christoph Strieder: Interview zur Einführung der DSG-VO mit dem U-Form Verlag (https://www.testsysteme.de/neue-datenschutz-grundverordnung), April 2018