Als Arbeitsschutz oder Arbeitnehmerschutz werden diejenigen Maßnahmen, Mittel und Methoden bezeichnet, die dem Schutz des Beschäftigten insbesondere vor arbeitsbedingen Sicherheits- oder Gesundheitsgefahren, dienen. Hierzu gehören auch die Vorschriften zum Mutterschutz und zur Schwerbehinderung ebenso wie die des Jugendschutzgesetzes.