Im Arbeitsvertragsrecht geht es um die Gestaltung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, mit den Hauptschwerpunkten Arbeitszeit, Vertragsstrafe, Urlaub, Wettbewerbsverbot sowie Teilzeit- und Befristung. Das Tarifvertragsrecht beschäftigt sich mit den in Deutschland derzeit geltenden über 70.000 Tarifverträgen. Sie erfüllen eine Schutzfunktion für die abhängig Beschäftigten, da sie arbeitsvertragliche Mindestbedingungen im Hinblick auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen etc. schaffen.