Der Erbvertrag ist eine Möglichkeit seinen Nachlass zu regeln. Er ist dann von besonderer Bedeutung, wenn der Erblasser als Errichter des Erbvertrages von seinem Erben eine Leistung noch zu Lebzeiten erwartet. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Erbeinsetzung gegen eine Pflegeverpflichtung vorgenommen werden soll.