Insbesondere befasst sich das Haftungsrecht von Ärzten und Krankenhäusern auch mit Geburtsschäden, Lagerungsschaden, Schäden im Rahmen einer Knie-OP oder Hüft-OP sowie Diagnosefehlern. Eine besondere Rolle spielt dabei das Arztprozessrecht mit den Möglichkeiten der Einholung von Privatgutachten (MDK) sowie der Beweissicherung und Beweislastumkehr. Das Medizinrecht befasst sich daneben auch mit dem Abrechnungswesen.