Wir beraten auch die Opfer einer Straftat, sowohl bezogen auf die Möglichkeit einer Nebenklage wie auch als Zeugenbeistand. Durch eine Nebenklage kann der Verletzte oder Geschädigte als Opfer einer Straftat eigene Rechte im Prozess geltend machen. Auch der Nebenkläger hat das Recht sich durch einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger vertreten zu lassen. Eine Nebenklage muss gesetzlich zulässig sein. Auch jeder Zeuge kann sich - bereits im Ermittlungsverfahren - einen Anwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen, der ihn unterstützt und berät. Auch die Möglichkeit eines Adhäsionsverfahrens sollte stets bedacht werden, denn hiermit kann man unmittelbar innerhalb des Strafprozesses bereits zivilrechtliche Ansprüche (insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld) geltend machen.