Die Aufgabe des Strafverteidigers ist die Vertretung eines Beschuldigen / Angeklagten. Er streitet für die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten) und engagiert sich für ein faires Verfahren. Außerdem dient eine schnelle Verfahrensbeendigung - insbesondere bereits im Ermittlungsverfahren - einer effektiven Strafverteidigung. Aber auch die Vertretung im Strafprozess, ebenso wie die Durchführung von Rechtsmittelverfahren - Berufung und Revision - ist Aufgabe des Strafverteidigers.