Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB oder im Volksmund auch Unfallflucht oder Fahrerflucht, ist eines der am häufigsten im Straßenverkehr verwirklichten Delikte. Es handelt sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, für"Fahrerflucht" ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Daneben drohen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot von mehreren Monaten. Auch kann eventuell eine sogenannte MPI (medizinisch-psychologische-Untersuchung) angeordnet werden und es werden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Aber nicht nur Autofahrer, auch Fußgänger oder Fahrradfahrer können sich einer Unfallflucht strafbar machen.