Zum Verkehrsstrafrecht zählen alle Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Denkbar sind insbesondere eine Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unbefugter Gebrauch eines KFZ, Kennzeichenmissbrauch und Nötigung (zB. zu nahes Auffahren / Drängeln). Aber auch andere Delikte wie Untreue, Betrug, Urkundenfälschung  (Kennzeichenmanipulation), Beleidigung und Strafvereitelung sind in diesem Zusammenhang denkbar.